Widerrufsrecht

Belehrung über Ihr Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den von uns vermittelten Bergführervertrag (einschließlich des uns erteilten Vermittlungsauftrages) zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Das ist jener Tag, an dem Ihre Buchungsanfrage angenommen, also Ihnen gegenüber bestätigt wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie entweder uns, die Enjoy Nature GesbR, Wastiangasse 1, 8010 Graz, office@enjoynature.at oder jenen Bergführer, mit dem Ihr Bergführervertrag zustande gekommen ist (idente Kontaktdaten) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per mit der Post versandtem Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir und der Bergführer Ihnen alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns oder beim Bergführer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Bergführer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns bzw. den Bergführer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Kein Rücktrittsrecht haben Sie, wenn der Bergführer noch vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht hat, sofern Sie (1) dies ausdrücklich verlangt und (2) bestätigt haben, zu wissen, dass Sie ihr gesetzliches Rücktrittsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung durch den Bergführer in jedem Fall verlieren (also auch dann, wenn die gesetzliche Rücktrittsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sein sollte).