Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enjoy Nature GesbR („Vermittler-AGB“)
1. Was macht Enjoy Nature?
a. Die Enjoy Nature GesbR („Enjoy Natue“) vermittelt Bergführerverträge, die unmittelbar zustande kommen zwischen
einem staatlich geprüften Berg- und Schiführer (in der Folge als „Bergführer“ bezeichnet) einerseits – beim Bergführer kann es sich um Philipp Leodolter, Florian Assmann oder aber einen anderen staatlich geprüften Berg- und Skiführer handeln – sowie
dessen Auftraggeber (in weiterer Folge einfach als „Gast“ bezeichnet) andererseits.
b. Enjoy Nature wird somit nicht selbst Vertragspartei des Bergführervertrages.
c. Enjoy Nature vermittelt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vermittler-AGB“). Hingegen unterliegt ein durch Enjoy Nature vermittelter Bergführervertrag nicht diesen Vermittler-AGB, sondern den AGB für den Bergführervertrag, denen der Gast bei Bestätigung der Buchung zustimmen muss („Bergführer-AGB“). Für den Gast sind daher in der Regel zwei Geschäftsbedingungen von Bedeutung, nämlich diese Vermittler-AGB und die Bergführer-AGB.
d. Die Vermittlungstätigkeit von Enjoy Nature beschränkt sich ausschließlich auf Bergführerverträge, also auf alle von Bergführern typischerweise erbrachten Dienstleistungen wie etwa das Begleiten und Führen auf einer Tour und das Durchführen von Skitouren- und Skihochtourenkursen, Lawinenkursen, Sport- und Alpinkletterkursen, Eiskletterkursen, Hochtourenkursen und ähnlichen Kursen oder Veranstaltungen.
e. Hingegen vermittelt Enjoy Nature keine Pauschalreisen, keine verbundenen Reiseleistungen, keine Unterbringungsleistungen, keine Beförderungsleistungen und keine anderen touristischen Leistungen.
2. Wie vermittelt Enjoy Nature Bergführerverträge?
a. Enjoy Nature stellt auf der Website www.enjoynature.at Informationen über Veranstaltungen (Touren) bereit, welche die Bergführer anbieten. Diese Informationen umfassen insbesondere eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung (Tour) inklusive Schwierigkeitsbewertung und Dauer, eine Aufzählung der Voraussetzungen und nötigen Ausrüstungsgegenstände, die ein Gast für eine Buchung mitbringen muss, und – bei Touren mit Fixtermin (vgl. dazu unter g unten) – Termine, Mindestteilnehmeranzahl und Anzahl der noch verfügbaren Plätze.
b. Enjoy Nature ermöglicht es dem Gast, unmittelbar auf der Website www.enjoynature.at eine Buchungsanfrage für solche Veranstaltungen (Touren) zu erstellen und elektronisch zu versenden.
c. Buchungsanfragen des Gastes richten sich stets an sämtliche staatlich geprüfte Berg- und Skiführer, die durch Enjoy Nature vermittelte Bergführerverträge abzuschließen bereit sind. Der Gast kann sich nicht aussuchen, welcher Bergführer seine Buchungsanfrage schlussendlich annimmt (bestätigt), mit welchem Bergführer der Bergführervertrag also zustande kommt. Enjoy Nature weist den Gast an dieser Stelle unverbindlich darauf hin, dass seine Buchungsanfrage in jedem Fall und zuallererst den beiden Bergführern Philipp Leodolter und Florian Assmann übermittelt wird. Jedoch kann der Gast aus diesem unverbindlichen Hinweis keine Ansprüche ableiten.
d. Durch den Versand einer Buchungsanfrage erteilt der Gast Enjoy Nature den Auftrag, einen Bergführervertrag mit einem Bergführer für die jeweils ausgewählte Veranstaltung (Tour) zum jeweils ausgewählten oder angegebenen Termin zu vermitteln. Enjoy Nature ist dann aufgrund dieses Vermittlungsauftrages verpflichtet, die Buchungsanfrage unverzüglich zumindest zwei Bergführern zur Prüfung und gegebenenfalls Annahme (Bestätigung) zu übermitteln.
e. Zustande kommt der Bergführervertrag (unmittelbar) zwischen dem Gast und einem Bergführer, indem der Bergführer entweder persönlich oder über Enjoy Nature dem Gast gegenüber dessen Buchungsanfrage annimmt (bestätigt) und der Gast im Anschluss die Buchung, durch das Akzeptieren sowohl dieser Vermittler-AGB als auch der Bergführer-AGB, bestätigt. Erst mit dieser Annahme (Bestätigung) ist der jeweilige Bergführer vertraglich gebunden, die Buchung des Gastes fixiert und der vom Gast gewünschte Bergführervertrag durch Enjoy Nature erfolgreich vermittelt. In diesem Fall erhält der Gast zeitnah eine Rechnung über das vereinbarte Honorar des Bergführers, und zwar entweder durch die Enjoy Nature GesbR im Auftrag und für Rechnung des Bergführers oder durch den Bergführer selbst. Der Gast verpflichtet sich, diese Rechnung gemäß den Bergführer-AGB zu begleichen.
f. Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Kurse oder Touren mit hoher Teilnehmeranzahl) werden unter www.enjoynature.at fixe Termine angeboten. In diesem Fall kann sich der Gast für einen der angebotenen Termine entscheiden und diesen direkt über die Website rechtsverbindlich buchen. Vor Versand der Buchung muss der Gast sowohl diesen Vermittler-AGB als auch den Bergführer-AGB zustimmen. Solche Veranstaltungen sind „Touren mit fixem Termin“. Tatsächlich stattfinden kann eine Tour mit Fixtermin zum jeweiligen Termin nur, wenn die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird. In den jeweils vereinbarten Bergführer-AGB ist geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Fixtermin die Mindestteilnehmeranzahl erreicht sein muss und der Bergführer wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmeranzahl vom Bergführervertrag zurücktreten kann. Außerdem gibt es für Touren mit Fixtermin stets auch eine Höchstteilnehmeranzahl. Ist diese erreicht, ist die Buchung des jeweiligen Termins nicht mehr möglich.
g. Alle anderen Veranstaltungen sind „Touren mit individuellem Termin“. Meist handelt es sich dabei um Touren mit vergleichsweise geringer Teilnehmeranzahl. Eine Tour mit individuellem Termin kann nur ein Gast buchen, dies freilich auch für mehrere Teilnehmer. Den Termin wählt der Gast im Rahmen der Erstellung seiner Buchungsanfrage individuell aus. Die von Enjoy Nature kontaktierten Bergführer prüfen dann ihre Verfügbarkeit anhand der Buchungsanfrage des Gastes. Ist kein Bergführer verfügbar, wird die Buchungsanfrage des Gastes nicht angenommen (bestätigt) werden können. Womöglich wird dem Gast aber ein Alternativtermin vorgeschlagen, den er dann akzeptieren kann oder nicht.
3. Vermittlungshonorar von Enjoy Nature – Einziehung des Bergführerhonorars durch Enjoy Nature
a. Der Anspruch von Enjoy Nature auf ein angemessenes Vermittlungshonorar im Falle der erfolgreichen Vermittlung richtet sich ausschließlich gegen den Bergführer. Hingegen schuldet der Gast kein Vermittlungshonorar, sondern nur das mit dem Bergführer vereinbarte Honorar für die gebuchte Veranstaltung (Tour).
b. Ungeachtet dessen kann es sein, dass der Bergführer seine Honorarforderung zur Einziehung an Enjoy Nature abtritt („Inkassozession“ – wirtschaftlich Berechtigter bleibt der Bergführer) und deshalb Enjoy Nature (und nicht der Bergführer) die Rechnung über das Honorar des Bergführers im eigenen Namen ausstellt und dem Gast übersendet. Eine solche Inkassozession und Rechnungslegung durch Enjoy Nature ändert jedoch nichts daran, dass der Bergführervertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem Bergführer zustande kommt, nicht hingegen zwischen dem Gast und Enjoy Nature. Eine solche Rechnungslegung durch Enjoy Nature bedeutet auch nicht, dass Enjoy Nature dem Gast ein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung stellt.
4. Pflichten des Gastes
a. Der Gast verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung einer Buchungsanfrage entweder wahrheitsgemäß zu bestätigen, dass er die entsprechende Tourenbeschreibung aufmerksam gelesen hat und alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die darin genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, oder vom Versand der Buchungsanfrage Abstand zu nehmen.
b. Der Gast verpflichtet sich, Buchungsanfragen nur zu versenden, soweit er die im Rahmen der Erstellung der Buchungsanfrage angezeigten Kosten des Bergführers (Honorar) vollständig zu bezahlen imstande und bereit ist. Enjoy Nature weist den Gast darauf hin, dass er bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer in aller Regel – je nach Vereinbarung zwischen Bergführer und Gast (vgl. die einschlägige Regelung in den Bergführer-AGB) – für die Begleichung des gesamten Rechnungsbetrages haftet.
5. Haftung
a. Enjoy Nature schuldet eine sorgfältige Vermittlung. Insbesondere ist Enjoy Nature verpflichtet, Verträge ausschließlich zwischen dem Gast und einer Person zu vermitteln, bei der es sich um einen staatlich geprüften Berg- und Schiführer handelt. Insoweit richtet sich die Haftung von Enjoy Nature nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend davon wird jedoch die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden ausgeschlossen.
b. Die Tätigkeit von Enjoy Nature beschränkt sich auf die bloße Vermittlung. Führungen, Veranstaltungen, Touren und andere touristische Leistungen bietet Enjoy Nature selbst nicht an. Deshalb
i. ist Enjoy Nature für die Vorbereitung, Durchführung, Vertragskonformität und Qualität der gebuchten Veranstaltung (Tour) nicht verantwortlich,
ii. wird ein allfälliges Verschulden des Bergführers Enjoy Nature nicht zugerechnet und
iii. haftet Enjoy Nature dem Gast gegenüber nur für die sorgfältige Vermittlung des gewünschten Bergführervertrages, nicht hingegen für die sorgfältige und vertragsgemäße Erfüllung des vermittelten Bergführervertrages. Diese schuldet vielmehr ausschließlich der Bergführer persönlich.
6. Rücktrittsrecht des Gastes
a. Über sein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (ohne Pflicht, eine Entschädigung oder Stornogebühr zu bezahlen) wird der Gast vor dem Versand seiner Buchungsanfrage unter www.enjoynature.at in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise belehrt.
b. Darüber hinaus ist der Gast zur Stornierung der gebuchten Veranstaltung gemäß den einschlägigen Bestimmungen in den Bergführer-AGB berechtigt.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
b. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag sind die Gerichte in Graz, Österreich, ausschließlich international und ausschließlich örtlich zuständig. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigung in Österreich.